Fehlende oder nicht erhaltungsfähige Zähne beeinträchtigen nicht nur die Kaufunktion, sondern können sich langfristig auch auf die Kieferstruktur, die Nachbarzähne und die Aussprache auswirken. Ziel des Zahnersatzes ist es, diese Funktion wiederherzustellen und einer weiteren Verschlechterung des Zahnstatus entgegenzuwirken.
Je nach Ausgangssituation – ob einzelne Zähne fehlen oder größere Bereiche betroffen sind – sind unterschiedliche Versorgungsformen indiziert.
Die Wahl der geeigneten Versorgung richtet sich nach der Anzahl und Lage der fehlenden Zähne, dem Zustand der verbliebenen Restzähne sowie den funktionellen und ästhetischen Anforderungen der Patientin oder des Patienten. Die folgenden Versorgungsformen geben einen Überblick über die gängigen Möglichkeiten in der modernen Zahnersatzkunde.
Eine Krone ist indiziert, wenn ein Zahn durch Karies, Frakturen oder vorangegangene Behandlungen so stark geschädigt ist, dass eine Füllung zur Wiederherstellung der Zahnform und Kaufunktion nicht mehr ausreicht. Die Krone überzieht den verbleibenden Zahnstumpf vollständig und rekonstruiert damit Form, Funktion und – im sichtbaren Bereich – auch die Ästhetik des Zahnes. Kronen werden in der Regel aus Vollkeramik oder einer Metall-Keramik-Kombination gefertigt und individuell an die Zahnfarbe und -form angepasst. Auch nach einer endodontischen Behandlung ist eine Überkronung häufig indiziert, da devitale Zähne eine erhöhte Frakturanfälligkeit aufweisen.
Eine Brücke kommt zum Einsatz, wenn ein oder mehrere nebeneinanderliegende Zähne fehlen und die angrenzenden Zähne als Pfeilerzähne genutzt werden können. Die fehlenden Zähne werden durch sogenannte Brückenglieder ersetzt, die fest mit den beschliffenen Nachbarzähnen verbunden sind. Das Ergebnis ist ein festsitzender Zahnersatz, der sich in Funktion und Erscheinungsbild weitgehend einem natürlichen Gebiss annähert. Da die Brücke auf den Pfeilerzähnen fixiert ist, ist sie nicht herausnehmbar. Voraussetzung für eine Brückenversorgung ist, dass die Pfeilerzähne ausreichend stabil und gesund sind, um die zusätzliche Belastung dauerhaft zu tragen.
Die Teleskopprothese ist ein kombiniert festsitzend-herausnehmbarer Zahnersatz, der über ein Doppelkronensystem auf den verbliebenen eigenen Zähnen verankert wird. Auf die beschliffenen Restzähne werden individuelle Innenkronen zementiert; die Prothese selbst trägt die passenden Außenkronen, die durch Friktion – also Reibungskraft – sicher auf den Innenkronen gehalten werden. Dieses System ermöglicht einen festen Sitz der Innenkronen bei gleichzeitigem Herausnehmen des Prothesengerüsts mit den integrierten Außenkronen.
Die Teleskopprothese ist besonders geeignet, wenn noch einzelne oder mehrere verteilte Restzähne vorhanden sind, die als Pfeilerzähne dienen können. Sie bietet zudem den Vorteil, dass bei späterem Zahnverlust weitere Zähne in die Prothese integriert werden können ohne, dass die Herstellung einer neuen Prothese notwendig ist. Außerdem bietet sie eine ästhetisch hochwertige Versorgungsmöglichkeit, da keine sichtbaren Klammern erforderlich sind. Die Teleskopprothese bietet eine komfortable Tragesituation, ist jedoch in der Herstellung aufwendiger als einfachere Prothesenformen.
Die Modellgussprothese ist eine Form des herausnehmbaren Zahnersatzes bei teilbezahnten Patienten. Ihr Grundgerüst besteht aus einer individuell gefertigten Metallkonstruktion, die präzise an die Mundsituation angepasst wird. Die Verankerung erfolgt über Klammern, die an den vorhandenen Restzähnen eingehängt werden. Die Prothese ist stabil, vergleichsweise dünn und gut verträglich. Da die Klammern je nach Lage sichtbar sein können, wird die Modellgussprothese häufig im Seitenzahnbereich eingesetzt. Sie stellt eine funktional solide und kosteneffiziente Lösung dar, wenn eine festsitzende Versorgung nicht möglich oder nicht gewünscht ist.
Die Riegelprothese ist eine Sonderform des herausnehmbaren Zahnersatzes, bei der die Verankerung über ein Riegelsystem erfolgt. Dabei werden an den Pfeilerzähnen oder Kronen spezielle Halteelemente befestigt, in die die Prothese eingerastet wird. Dieses System bietet im Vergleich zur klassischen Klammerbefestigung eine verbesserte Retention und eine ästhetisch unauffälligere Lösung, da keine sichtbaren Klammern erforderlich sind. Die Riegelprothese eignet sich für Patienten, bei denen eine herausnehmbare Versorgung notwendig ist, aber gleichzeitig höhere Ansprüche an Halt und Erscheinungsbild bestehen.
Die Geschiebeprothese verbindet festsitzende und herausnehmbare Elemente miteinander. Über sogenannte Geschiebe – präzisionsgefertigte Verbindungselemente – wird die herausnehmbare Prothese an Kronen verankert, die fest auf den Restzähnen befestigt sind. Das Geschiebe besteht aus zwei Teilen: einem Patrizen-Element, das an der festsitzenden Versorgung sitzt, und einem Matrizen-Element in der Prothese. Beide Teile greifen passgenau ineinander und sorgen für einen sicheren, unsichtbaren Halt.
Die Geschiebeprothese ist ästhetisch anspruchsvoll und bietet eine komfortable Tragesituation, ist jedoch in Herstellung und Pflege aufwendiger als einfachere Prothesenformen sowie bei späterem Zahnverlust nicht erweiterbar.
Eine Totalprothese wird eingesetzt, wenn im Ober- oder Unterkiefer keine eigenen Zähne mehr vorhanden sind. Da keine natürlichen Zähne zur Verankerung zur Verfügung stehen, liegt die Prothese direkt dem Kieferkamm und der Mundschleimhaut auf. Der Halt wird durch den atmosphärischen Druck sowie die Haftkräfte zwischen Prothesenbasis und Schleimhaut erzeugt. Im Oberkiefer ist der Sitz aufgrund der größeren Auflagefläche in der Regel stabiler als im Unterkiefer.
Die Totalprothese wird individuell nach Abformung des Kiefers gefertigt und an die Bisshöhe angepasst. Da sich der Kieferkamm nach dem Zahnverlust im Laufe der Zeit verändert, sind regelmäßige Kontrollen und bei Bedarf Anpassungen der Prothese notwendig. Bei einer stark reduzierten Knochenhöhe aufgrund eines längeren Zahnverlustes kann es zu einem eingeschränkt Halt der Totalprothese kommen.